Tv-Scholl

AGBs



§1 - Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Vermarktung von Filmen, vorallem der Geschwister-Scholl-Realschule in Münster. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von dem Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) durchgeführt.


§2 - Gewährleistung
Eine Gewährleistund ist auf keinen unserer DvDs!




§3 - Stonierung
Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden bzw. Eines Mitgliedes ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor der Fertigstellung des Filmes oder Filmprojekt fallen keine Stornogebühren an. Ansonsten Gebüren in Höhe von ca. 20€.



§4– Clubbeitrag
Jedes Mitglied hat einen Clubbeitrag von, momentan 1€ im Monat zu entrichten. Sollte dies nicht geschehen darf Tv-Scholl zivilrechtliche Schritte einleiten!



 

§5 – Bearbeitung
Filmen können entweder ausschließlich von Tv-Scholl gemacht werden oder ausschließlich nicht. Videos dürfen nicht überarbeitet werden und sind unter dem Copyright von Tv-Scholl.



Diese AGBs dürfen jederzeit ohne benachrichtigung geändert werden!

Mai 2010



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By Dennis Balluch
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